Lärmaktionsplanung

Bürgerinnen und Bürger können bei der Lärmaktionsplanung der 4. Stufe mitwirken. Die Lärmkarten werden zusätzlich vom 16. Oktober bis zum 17. November zur Einsicht im Rathaus ausgelegt.
 

Der mit dem Beschluss vom 24. Juni 2020 gültige Lärmaktionsplan der Stadt Dorsten, 3. Stufe, wird nun mit der 4. Stufe fortgeschrieben. Im Zeitraum vom 16. Oktober bis zum 17. November 2023 werden Bürgerinnen und Bürgern die Lärmkarten für die betroffenen Straßen und Straßenabschnitte in Dorsten zur Verfügung gestellt.

Die Lärmaktionsplanung betrachtet den dauerhaften Lärm, welcher durch Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht.

Nicht in diesem Rahmen untersucht werden Nachbarschaftslärm (z.B. private Feste, Musik, etc.), Lärm ausgehend von Sportanlagen sowie Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln. Zudem wird der Schienenlärm im Rahmen der Lärmaktionsplanung durch das Eisenbahn-Bundesamt behandelt.

Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Stadt Dorsten mitzuwirken. Über die Online-Plattform „Beteiligung NRW“ können sich Interessierte über Lärmquellen und -schwerpunkte in der Stadt erkundigen.

Bürgerinnen und Bürger können eigene Orte nennen, die nach Ihrer Ansicht durch Verkehrslärm stark betroffen sind. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen oder auf ruhige Gebiete in der Stadt Dorsten hingewiesen werden.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind auch während der Öffnungszeiten der Stadt Dorsten im Verwaltungsgebäude Rathaus, Halterner Straße 5, 2. Obergeschoss, für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich ausgelegt.

Alle Hinweise und Vorschläge werden ausgewertet und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.

Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie werden Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauende Lärmaktionspläne zu erstellen oder bereits vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Diese Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte, die nahe Hauptverkehrsachsen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen gelegen sind.

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