Öffentliche Auslegung
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Dorsten Nr. 278 „Nikolausquartier / Storchsbaumstraße“ startet am 12. November die Öffentliche Auslegung.
Räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten Hardt westlich der Storchsbaumstraße und nördlich der Droste-Hülshoffstraße.
Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes der Stadt Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp – 1. Abschnitt“ (Pestalozzistraße) aus dem Jahr 1993. Dieser setzt für das Grundstück als Art der baulichen Nutzung ein Reines Wohngebiet (WR) fest. Die brachliegende Fläche mit Baum- und Gehölzbestand ist weitgehend unbebaut. Ein ungenutztes zweigeschossiges Wohngebäude im Westen wurde inzwischen abgebrochen.
Es sollen drei u-förmig angeordnete Mehrfamilienhäuser mit einer gemeinsamen Tiefgarage entstehen. Geplant sind jeweils zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss für die Gebäude. Durch den Geschosswohnungsbau würden 29 Wohneinheiten mit unterschiedlichen Größen entstehen.
Südlich des Plangebietes an der Droste-Hülshoff-Straße befindet sich eine städtische Fläche, die nach dem Bebauungsplan Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp – 1. Abschnitt“ (Pestalozzistraße) für Stellplätze vorgesehen ist. Die Flurstücke 697 und 877 werden als sonstige Flächen gem. § 12 (4) BauGB in die Planung einbezogen. Der Fuß- und Radweg soll an die neue Situation angepasst werden.
Die brachliegende Baulücke wird zur Nachverdichtung der umgebenden Wohnbebauung somit sinnvoll genutzt. Die geplante intensive Bebauung mit Geschosswohnungsbau dient der Deckung der zunehmenden Wohnungsnachfrage.
Die öffentliche Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 12.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.
Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite zugänglich. Diese Seite kann auch über www.dorsten.de/planbeteiligung erreicht werden. Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
KONTAKT