Vereinbarung
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ aus Haltern am See besuchen ab Sommer die Haldenwangschule in Dorsten.
Die Stadt Dorsten und die Stadt Haltern am See haben eine Kooperationsvereinbarung zur Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf geschlossen. Die Vereinbarung bezieht sich auf den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung.“ Beschult werden die Kinder aus der Nachbarstadt mit Beginn des Schuljahres 2024/25 an der Haldenwangschule. Im ersten Jahr werden voraussichtlich zwölf Schülerinnen und Schüler betroffen sein.
Zur Unterzeichnung der Vereinbarung kamen für die Stadt Dorsten Bürgermeister Tobias Stockhoff, Nina Laubenthal (Erste Beigeordnete) und Susanne Diericks (Leiterin Schulverwaltung) sowie für die Stadt Haltern am See Bürgermeister Andreas Stegemann, Dirk Meussen (Dezernent) und Heinz Korte (Leiter Schulverwaltung) im Dorstener Rathaus zusammen.
Aufgrund von Kapazitätsproblemen können Kinder aus Haltern am See mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nicht mehr an der Glück-Auf-Schule in Marl beschult werden, sodass die Stadt Haltern am See mit Einvernehmen der Unteren Schulaufsicht des Kreises Recklinghausen mit der Stadt Dorsten einen neuen Kooperationspartner gefunden hat.
„Wir sind der Stadt Dorsten für die gute Zusammenarbeit und die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler aus unserer Stadt an der Haldenwangschule beschulen zu können, sehr dankbar. Hervorheben möchte ich, dass wir sehr schnell und unkompliziert zu dieser Lösung kommen konnten“, sagt Andreas Stegemann, Bürgermeister der Stadt Haltern am See.
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