Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Dorsten über Weihnachten und Neujahr in der Übersicht. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Stadtverwaltung dienstbereit.
Die Stadtverwaltung Dorsten wird zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel den Dienstbetrieb erneut nicht einstellen: Erfahrungsgemäß werden diese Tage von Bürgerinnen und Bürgern gerne genutzt, um Behördenangänge zu erledigen.
Geschlossen bleiben alle Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung lediglich an den unmittelbaren Feiertagen zu Weihnachten (24. bis 26. Dezember) sowie zum Jahreswechsel (31. Dezember und 1. Januar).
Daneben gelten folgende abweichenden Regelungen:
Folgende Einrichtungen bleiben „zwischen den Jahren“ bzw. in den Weihnachtsferien zu folgenden Zeiten geschlossen:
- Volkshochschule, Kultur, Musikschule und Stadtbibliothek: 27. Dezember bis 1. Januar
- Stadtarchiv : 27. Dezember bis 3. Januar
- Musikschule und Volkshochschule (Unterrichtsbetrieb) : 24. Dezember bis 8. Januar
- Soziokulturelles Zentrum „Das LEO“ und Treffpunkt Altstadt: 21. Dezember bis 5. Januar
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