Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Dorsten Nr. 249 „Nahversorgung Kirchhellener Allee / An der Seikenkapelle, Teil 1, 2 und 3“ liegt vom 11. April bis 13. Mai 2024 öffentlich im Rathaus aus.

Anlass und Ziel der Planung:

Der Vorhabenträger beabsichtigt, im westlichen Vorhabengebiet des Teil 1eine Bebauung mit sieben Mehrfamilienhäusern zu errichten. Mit der vorliegenden Planung soll ein breitgefächertes Nutzerspektrum unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, z. B. jüngere Altersgruppen / Familien aber auch Ältere durch die Schaffung verschiedener Wohntypen in Form von Mietwohnungen unterschiedlicher Größe angesprochen werden.

Auf der östlichen Seite des Vorhabengebiets Teil 1ist der Standort eines Lebensmittelmarktes für die Nahversorgung auf bisher gewerblich genutzten Flächen geplant.

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Dorsten Nr. 249 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen großflächigen Erweiterungsneubau als Ersatz des heute bestehenden kleinflächigen Lebensmittelmarktes (Teil 2) zur Sicherung und Verbesserung einer wohnortnahen Versorgung geschaffen werden.

Das Vorhaben zur Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes ermöglicht es, dem veränderten und gestiegenen Kundenanspruch gerecht zu werden. Vor allem das veränderte Verbraucherverhalten und das diversifizierte Warenangebot in Kombination mit einer weniger komprimierten Sortimentspräsentation und großzügige und barrierefreie Bewegungsflächen für den Kunden erfordern eine Vergrößerung des Filialgebäudes und insbesondere der Verkaufsflächen. Da eine bauliche Erweiterung der Bestandsimmobilie aufgrund der vorhandenen Grundstücksgegebenheiten ausscheidet, wurde für den Neubau des Lebensmittelmarktes der Alternativstandort in näherer Nachbarschaft gewählt.

Mit Teil 2 des Plangebietes wird eine Folgenutzung für die Flächen des zu verlagernden Lebensmittelmarktes geregelt. Durch Festsetzung eines Mischgebietes mit einem Ausschluss von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten ist eine entsprechende Nachnutzung des Altstandortes künftig ausgeschlossen, was der Stadt- und Regionalverträglichkeit der Planung dient.

Mit Teil 3 wird gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung aufgrund der Sportlärmimmissionen des Bolzplatzes über die gesamte Länge eine aktive Schallschutzmaßnahme in Form der Errichtung einer Schallschutzwand mit einer Höhe von 3,00 m umgesetzt.

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet ist in drei räumlich getrennte Geltungsbereiche mit den Bezeichnungen Teil 1, Teil 2 und Teil 3gegliedert. Die räumlich getrennten Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen im südwestlichen Stadtgebiet der Stadt Dorsten, im Stadtteil Dorsten-Hardt an der Bundesstraße 225 / Kirchhellener Allee, bzw. der Straße An der Seikenkapelle und Nonnenkamp.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 11. April bis einschließlich 13. Mai 2024 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung sowie über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite zugänglich.

Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

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