Lärmaktionsplanung
Der Lärmaktionsplan liegt vom 11. April bis 13. Mai 2024 öffentlich im Rathaus aus. Bürgerinnen und Bürger können an der Lärmaktionsplanung mitwirken.
Die EU-Richtlinie über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ wurde 2005 in deutsches Recht umgesetzt und im 6. Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes – Lärmminderungsplanung §§ 47 a bis 47 f verankert. Ziel der europaweit wirkenden Umgebungslärmrichtlinie ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen "sichtbar" zu machen (im Wesentlichen Straßen-, Schienenverkehrs- sowie Fluglärm).
Die Stadt Dorsten ist daher gemäß Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebieten tagsüber ein Lärmpegel von 70 dB(A) und nachts von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.
Auf Grundlage der durch das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 für die Stadt Dorsten ermittelten Daten sind daher für folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte Lärmaktionspläne aufzustellen: A 31, A 52, B 58 B 224, B 225, L 463, L 509 und L 609
In dem Verfahren ist die Öffentlichkeit zur Mitwirkung aufgerufen. Es besteht die Möglichkeit, sich über die Lärmsituation zu informieren und Vorschläge und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes einzubringen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt mit den textlichen Ausführungen in der Zeit vom 11. April bis einschließlich 13. Mai 2024 während der Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG aus. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.
Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten oder über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ abrufbar.
Ansprechpartner ist Herr Karadag, Tel. 02362/66-4901, E-Mail: g.karadag@dorsten.de.
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