Änderung Flächennutzungsplan
Die Änderung des Flächennutzungsplans „Nahversorgung Kirchhellener Allee / An der Seikenkapelle“ liegt vom 11. April bis 13. Mai 2024 öffentlich im Rathaus aus.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Änderungsbereich umfasst eine rund 2 ha große Fläche im Stadtteil Dorsten-Hardt und liegt unmittelbar westlich der Bundesstraße 225 bzw. der „Kirchhellener Allee“. Im Süden verläuft die Straße „An der Seikenkapelle“, im Westen die Straße „Nonnenkamp“. Die Grenzen des Änderungsbereichs umfassen die im Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbefläche und decken damit den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 249 „Nahversorgung Kirchhellener Allee / An der Seikenkapelle“ Teil 1 ab.
Anlass, Ziel und Zweck der 21.Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Planungsraum südwestlich der Dorstener Innenstadt bietet aufgrund der zentralen Lage und gegebenen Integration in das vorhandene Siedlungsgefüge beste Voraussetzungen für die Entwicklung eines attraktiven neuen Wohnstandortes, ergänzt durch einen zeitgemäßen und attraktiven Standort eines Lebensmittelmarktes für die Nahversorgung.
Gemäß des im Jahr 2017 erstellten Stadterneuerungskonzeptes eignet sich das Plangebiet zur Entwicklung weiterer Wohnbauflächen im Dorstener Stadtgebiet. In dem Stadterneuerungskonzept wird die anhaltende Wohnraumnachfrage bestätigt.
Der geplante Lebensmittelmarkt ist als Ersatz des bestehenden Lebensmittelmarkt in westlicher Richtung an der Straße An der Seikenkapelle vorgesehen. Das Vorhaben zur Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes ermöglicht es, in umfangreicher Art und Weise ein zeitgemäßes und nachfragegerechtes Nahversorgungsangebot vor Ort zu bieten. Da eine bauliche Erweiterung der Bestandsimmobilie aufgrund der vorhandenen Grundstücksgegebenheiten ausscheidet, wurde für den Neubau des Lebensmittelmarktes der Alternativstandort in näherer Nachbarschaft gewählt.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten stellt den betreffenden Bereich derzeit als gewerbliche Baufläche dar. Die Entwicklung der vorgesehenen Planungen setzt eine Änderung des Flächennutzungsplanes voraus. Vorgesehen ist die Darstellung einer Wohnbaufläche, eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“ und der Festlegung einer maximalen Verkaufsfläche von 1.700 m² für die Fläche des geplanten Lebensmittelmarktes sowie eines Mischgebietes für die verbleibende gewerbliche Fläche nord-östlich des Lebensmittelmarktes.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 11. April bis einschließlich 13. Mai 2024 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.
Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung sowie über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite zugänglich.
Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr.: 02362 665761 oder auf elektronischem Weg per E-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.
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