Schöffenwahl 2023

In NRW werden in diesem Jahr Laienrichter für Strafverfahren an Amts- und Landgerichten für die Jahre 2024 bis 2028 gewählt. Bewerbungen ab sofort möglich.

 

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Schöff_innen üben ein wichtiges Ehrenamt aus: Als ehrenamtliche Laienrichter_innen wirken sie in Strafprozessen mit, entscheiden mit über Schuld oder Unschuld, über das Strafmaß, beteiligen sich somit an der Rechtsprechung und sorgen für Transparenz. Neben ein paar formalen Voraussetzungen braucht es für dieses Amt vor allem drei Talente: Entscheidungsfreude, ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden und gesunden Menschenverstand. Wer im Jugendstrafrecht als Schöffe tätig werden möchte, sollte darüber hinaus erzieherische Erfahrung haben und diese in der Bewerbung angeben.

Wer Interesse hat, sich als Schöffe oder Jugendschöffe zu engagieren, sollte sich jetzt bewerben, denn 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen an Amts- und Landgerichten für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt.

Das Wahlverfahren ist zweistufig. Zunächst beginnt die Stadt Dorsten mit der Suche nach geeigneten und motivierten Personen für die Vorschlagliste. Die Vorschlagliste für die Schöffen wird durch den Rat der Stadt Dorsten beschlossen und dem Amtsgericht zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Anschließend wird beim Kreis Recklinghausen durch den Schöffenwahlausschuss die erforderliche Anzahl der Haupt- und Ersatzschöffen für die Amts- und Landgerichte ausgewählt. Die Benachrichtigung, ob ein Bewerber gewählt wurde, erfolgt durch die Gerichte im Herbst, spätestens im Dezember 2023.

 

Bewerbung:

Sollte Ihr Interesse an diesem Ehrenamt als (Jugend-)Schöffin oder Schöffe geweckt sein, nutzen Sie das Formular und senden Sie Ihre Bewerbung an das jeweilige Amt:

KONTAKT

Stadt Dorsten
Justiziariat

Frau Hetkamp
(für das Schöffenamt)
02362 66-3432
justiziariat@dorsten.de
 

Stadt Dorsten
Jugendamt

Frau Zimny
(für das Jugendschöffenamt)
02362 66-4551
m.zimny@dorsten.de