Elternbeiträge für
kindertageseinrichtungen
Die Elternbeiträge werden in Nordrhein-Westfalen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben. Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Verbindung mit der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Dorsten bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder“.
Wir als Elternbeitragsstelle sind für alle Elternbeiträge - auch für die der Offenen Ganztagsgrundschule - zuständig.
Hierzu zählen insbesondere die Berechnung und der Einzug von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder auf dem Gebiet der Stadt Dorsten.
Selbsteinschätzung der Einkünfte für die Festsetzung
Antrag auf Erlass des Elternbeitrages
Richtlinien und Beiträge
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Dorsten bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder bis zum 31.07.2024
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Dorsten bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder ab dem 01.08.2024
- Elternbeiträge ab 01.08.2022
- Elternbeiträge ab 01.08.2023
- Elternbeiträge ab 01.08.2024
- Merkblatt 2024-2025
Kontakte
Abteilungsleitung
Frau Lade
02362 66-4555
g.lade@dorsten.de
A – G
Frau Fulde
02362 66-4569
r.fulde@dorsten.de
H – M
Frau Latzel
02362 66-4568
p.latzel@dorsten.de
N – Z
Frau Seth
02362 66-3887
a.seth@dorsten.de